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Transparenz unserer Leistungen

Transparenz bedeutet für uns offenes kommunizieren mit unseren Auftraggebern über die von uns angebotenen Leistungen und deren Honorierung.

Unsere Leistungen als Sachverständige für Gerichte, Behörden sowie bei der Wertgutachtenerstellung für Unternehmen berechnen wir nach den Bestimmungen des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz JVEG. Bemessungsgrundlage für unsere Tätigkeiten in Insolvenzverfahren ist ebenfalls das JVEG.

Link zum Vergütungs- und -entschädigungsgesetz [JVEG] »

Unsere Leistungen für private Auftraggeber, Versicherungen, Geld- & Kreditinstitute ect. berechnen wir in Anlehnung an unsere allgemeine und Kfz.-Honorartabelle.

Unsere Berechnung erfolgt nach
  • Pauschalbetrag
  • Stundensatz
  • Tagessatz
  • Individualvereinbarung

Das Grundhonorar wird in Abhängigkeit zur Schadenshöhe ermittelt.

Schadenhöhe
-netto-
Grundhonorar
-netto-
    Schadenhöhe
-netto-
Grundhonorar
-netto-
ab 500,00 € 180,00 €     ab 10.000,00 € 814,00 €
ab 750,00 € 211,00 €     ab 10.500,00 € 840,00 €
ab 1.000,00 € 249,00 €     ab 11.000,00 € 864,00 €
ab 1.250,00 € 277,00 €     ab 11.500,00 € 889,00 €
ab 1.500,00 € 304,00 €     ab 12.000,00 € 913,00 €
ab 1.750,00 € 328,00 €     ab 12.500,00 € 939,00 €
ab 2.000,00 € 350,00 €     ab 13.000,00 € 963,00 €
ab 2.250,00 € 370,00 €     ab 13.500,00 € 982,00 €
ab 2.500,00 € 390,00 €     ab 14.000,00 € 1.004,00 €
ab 2.750,00 € 409,00 €     ab 14.500,00 € 1.030,00 €
ab 3.000,00 € 429,00 €     ab 15.000,00 € 1.060,00 €
ab 3.250,00 € 446,00 €     ab 16.000,00 € 1.097,00 €
ab 3.500,00 € 464,00 €     ab 17.000,00 € 1.140,00 €
ab 3.750,00 € 480,00 €     ab 18.000,00 € 1.183,00 €
ab 4.000,00 € 497,00 €     ab 19.000,00 € 1.232,00 €
ab 4.250,00 € 512,00 €     ab 20.000,00 € 1.275,00 €
ab 4.500,00 € 529,00 €     ab 21.000,00 € 1.315,00 €
ab 4.750,00 € 543,00 €     ab 22.000,00 € 1.363,00 €
ab 5.000,00 € 557,00 €     ab 23.000,00 € 1.407,00 €
ab 5.250,00 € 572,00 €     ab 24.000,00 € 1.450,00 €
ab 5.500,00 € 585,00 €     ab 25.000,00 € 1.503,00 €
ab 5.750,00 € 600,00 €     ab 26.000,00 € 1.559,00 €
ab 6.000,00 € 616,00 €     ab 27.000,00 € 1.603,00 €
ab 6.500,00 € 640,00 €     ab 28.000,00 € 1.650,00 €
ab 7.000,00 € 662,00 €     ab 29.000,00 € 1.697,00 €
ab 7.500,00 € 688,00 €     ab 30.000,00 € 1.755,00 €
ab 8.000,00 € 710,00 €     ab 35.000,00 € 1.830,00 €
ab 8.500,00 € 733,00 €     ab 40.000,00 € 1.920,00 €
ab 9.000,00 € 760,00 €     ab 45.000,00 € 2.020,00 €
ab 9.500,00 € 786,00 €     ab 50.000,00 € 2.190,00 €

Die Schadenshöhe setzt sich zusammen aus:

Reparaturkosten netto, zuzüglich einer evtl. anfallenden Wertminderung und evtl. anfallender Vorschadenberechnung. Bei einem Totalschaden errechnet sich das Grundhonorar aus dem "Wiederbeschaffungswert brutto".

Im Grundhonorar enthalten sind:

Fahrzeuguntersuchung/Besichtigung, Schadensfeststellung, Kalkuation der Schadens- höhe, Berechnung von evtl. anfallender Wertminderung, Erstellung des Gutachtens mit Endkontrolle.

Nicht im Grundhonorar enthalten sind:

Zerlegungsarbeiten, Nachbesichtigung, Anwesenheit bei der Nachbesichtigung, welche vom Schädiger bzw. dessen Versicherer veranlasst wurde, sowie Fahrzeuggegenüberstellungen, Überprüfungen von Fremdgutachten, Stellungnahmen bei unberechtigt angefochtenen Gutachten durch den Versicherer oder anderen Institutionen sowie den folgenden Nebenkosten.

Nebenkosten in Euro - Nettobetrag

Fahrtkosten (ab 15 km vom Büro) 1,05 € pro km
erster Fotosatz 2,50 € pro Bild
zweiter Fotosatz 1,85 € pro Bild
Nebenkosten (Telefon, Archivierung, Porto) 16,50 € pauschal
Schreibkosten Original 2,90 € pro Seite
Schreibkosten Kopie (entfällt bei Online-Versand) 2,30 € pro Seite
Onlinekosten (Marktanalyse, Restwerte nicht Restwertbörse etc.) 20,00 € pauschal
bei Beauftragung Restwert über Restwertbörsen 25,00 € pauschal
Fremdleistungen durchlaufender Posten

Kostenvoranschläge für Bagatellschädenunter 750,00 € Schadenshöhe:

beinhaltet max. 6 Fotos plus Kalkulationsausdruck  100,00 € netto

Reparaturbestätigungen/ Rechnungsprüfungen:

beinhaltet max. 4 Fotos plus Anschreiben  35,00 € netto

Fahrzeugbewertungen für Fahrzeuge
(PKW und Zweirad) bis zu einem Alter von 12 Jahren:

beinhaltet max. 4 Fotos plus Bewertungsurkunde   75,00 € netto

Fahrzeugbewertungen für Fahrzeuge (NKW, Anhänger):

beinhaltet max. 6 Fotos plus Bewertungsurkunde   125,00 € netto

Fahrzeugbewertungen für Sonderfahrzeuge und Oldtimer:

beinhaltet max. 6 Fotos plus Bewertungsurkunde   150,00 € netto

Zustandsberichte (z.B. Leasing-Rücknahmen):

beinhaltet max. 4 Fotos plus Zustandsbericht   45,00 € netto

Zeitaufwand

pro Stunde   69,00 € netto
  • Technische Gutachten und Sondergutachten werden nach Zeitaufwand abgerechnet.
  • Wertgutachten z.B. für Szenefahrzeuge oder hochwertige Oldtimer werden nach Zeitaufwand abgerechnet.
  • Beratungskosten, Prüfungen und anderweitige Leistungserbringungen werden nach Zeitaufwand abgerechnet und sind im Einzelfall verhandelbar.

Die aufgeführten Honorarkosten folgen im wesentlichen der vom BVSK durchgeführten Honorarbefragung für Kfz.-Sachverständige aus dem Jahr 2011. Einzelpositionen wurden durch eine Innerbetriebliche Mischkalkulation ermittelt.